Physiotherapie, die zu dir passt.
„Als Heilpraktikerin für Physiotherapie behandle ich dich mit einer Privat-Verordnung deines Arztes. Auch ohne ärztliche Verordnung kannst du von mir behandelt werden. Nach ausführlicher Untersuchung und medizinischer Einschätzung wähle ich die Anwendungen der Physiotherapie, der Krankengymnastik, der klassischen Massagetherapie und von Wärmeanwendungen passend zu deinem Befund.“
Privatpraxis für Physiotherapie für Selbstzahler und Privatpatienten
Privatpreise gem. §§611 und 315 BGB · Stand 01.01.2024
Komplette Preisliste
Physiotherapie und Krankengymnastik
Physiotherapie 60 Minuten · 80,00 €
Eingehende Beratung / individuelle Diagnose · 22,00 €
Eingehende Untersuchung (Erstbehandlung) · 20,50 €
Beratung, auch telefonisch · 20,50 €
Befundbericht · 20,50 €
Krankengymnastik 30 Minuten · 37,50 €
Krankengymnastik als Doppelbehandlung 60 Minuten · 75,00 €
Krankengymnastik ZNS nach Bobath 30 Minuten · 50,00 €
Manuelle Therapie · 42,00 €
Medicomechanische Behandlung – Massagestäbchen · 26,00 €
Massagetherapien 10-30 Minuten · 10,80 € bis 40,00 €
Funktionelle Wirbelsäulengymnastik · 26,15 €
Bewegungsübungen · 15,20 €
Individueller Übungsplan · 26,00 €
Weitere Anwendungen nach Befund
Atemtherapie · 23,11 € bis 63,34 €
Wärmebehandlung · 15,50 €
Wärmelampe · 8,00 €
Heiße Rolle · 16,90 €
Lichtbestrahlung · 8,20 €
Setzen von Schröpfköpfen, unblutig · 8,20 €
Schröpfmassage mit Gleitmittel · 10,50 €
Tapeverbände, Gittertapes · 15,50 €
Hausbesuch Pauschale · 29,50 €
Wegpauschale pro Km – bis 20 km · 0,30 €
Wegpauschale Fernbesuch pro Km – ab 21 km · 0,35 €
Die Gesamtpreisliste kann gern in meiner Praxis eingesehen werden. Je nach Diagnose ergibt sich der Gesamtpreis aus den erforderlichen Anwendungen. Oder wir vereinbaren eine Behandlungszeit: 60 Minuten für 80,00 €.
Wichtige Hinweise zur Behandlung
Was bedeutet es für dich, dich von einer Heilpraktikerin für Physiotherapie behandeln zu lassen?
Heilbehandlungen von akuten Erkrankungen, Verletzungen oder nach Operationen führe ich auf ärztliche Privatverordnung durch. Als Erstkontakt ohne ärztliche Verordnung findet nach ausführlicher Befunderstellung die Behandlung nach Diagnosestellung aufgrund meiner Zusatzqualifikation als Heilpraktikerin für Physiotherapie statt.
Abrechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
In meiner Praxis bist du Selbstzahler/In und begleichst die Rechnung entweder sofort in bar mit Erhalt einer Quittung oder überweist den Rechnungsbetrag direkt nach Erhalt der Rechnung. Die Preise kannst du in meiner Praxis einsehen oder jederzeit erfragen. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin für Physiotherapie rechne ich in Anlehnung an das Heilpraktikergebührenverzeichnis von 1985 ab. Die Leistungen sind auf die Maßnahmen der Physiotherapie, Massagetherapie und weitere Anwendungen entsprechend angepasst.
Privatversicherung und Zusatzversicherung
Du bist Selbstzahler/In. Wenn du privat versichert bist oder eine Zusatzversicherung hast, frage bitte vor der Behandlung bei deiner Krankenversicherung nach, ob diese Leistungen erstattet werden und in welcher Höhe. Unabhängig vom Erstattungsanspruch ist die Rechnung sofort in bar oder per Überweisung auszugleichen. Bitte prüfe vor der ersten Behandlung, ob die Leistung der Heilpraktikerin für Physiotherapie von deiner Krankenversicherung erstattet wird. Eventuell kannst du deinen bestehenden Vertrag aktualisieren lassen.
Verbindliche Terminvereinbarungen
Deine Behandlung erfolgt nach verbindlicher Terminvereinbarung. Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage. Bei Nichtabsage mindestens 24 Stunden vor dem Termin wird der volle Stundensatz in Höhe von 80,00 € in Rechnung gestellt. Trifft dich an dem Versäumnis keine Schuld, ist dies schriftlich nachzuweisen.
Was ist eigentlich Physiotherapie?
Physiotherapie, in Deutschland bis 1994 Krankengymnastik, ist eine Form der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll. Die Behandlungen werden von Physiotherapeuten durchgeführt. Physiotherapeut ist kein eigenständiger Heilberuf, sondern gehört zu den Gesundheitsfachberufen. Die medizinische Notwendigkeit wird ausschließlich durch einen Arzt auf Rezept verordnet – oder von einem Therapeuten mit Zulassung als Heilpraktiker/in für Physiotherapie festgestellt.
